Solo-Selbstständige: Lebenshaltungskosten mit Corona-Soforthilfen abdecken

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe / FDP-MdB Schäffler: „Lebenshaltungskosten mit Corona-Soforthilfen abdecken.“

Der heimische FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Liberalen in Ostwestfalen-Lippe, Frank Schäffler, fordert, bei der Corona-Soforthilfe auch eine Berücksichtigung der laufenden Kosten des privaten Lebensunterhalts von Solo-Selbstständigen vorzusehen. „Die Bundesregierung untersagt unbeirrt die Verwendung von Corona-Soforthilfen für den Lebensunterhalt Selbstständiger ohne Angestellte. Dabei kann kein Zweifel daran bestehen, dass Lebenshaltungs- und Betriebskosten ineinander übergehen, weil Selbständigkeit heute oft nicht mehr mit bestimmten Betriebskosten im engeren Sinne einhergeht, wie z.B. der Miete für ein Ladenlokal. Eine trennscharfe Differenzierung ist für die Betroffenen teils gar nicht möglich“, begründet Schäffler seine Forderung. Der Liberale hat sich daher an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt und für eine Berücksichtigung der laufenden Kosten des privaten Lebensunterhalts von Solo-Selbstständigen bei der Corona-Soforthilfe geworben.

In Nordrhein-Westfalen wurden die Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige schneller und unbürokratischer als in vielen anderen Ländern ausgezahlt. Medienberichten zufolge sollen die Empfänger nun von der Landesregierung aufgefordert werden, die Verwendung der Soforthilfe-Gelder nachzuweisen. Damit drohen ihnen möglicherweise Rückzahlungsforderungen, da das Geld nicht für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden darf. Um diese abzufedern hat das Land NRW bereits entschieden, dass Solo-Selbstständige einmalig 2.000 Euro der Corona-Soforthilfe zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nutzen können, wenn sie ihren Antrag im März oder April gestellt haben. Die notwendige Rückzahlung an den Bund übernimmt dann das Land NRW, das dafür 400 Millionen Euro bereitgestellt hat.